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Leistungsübersicht der gesetzlichen Pflegestufen

 

Häusliche Pflege ohne Fachkraft (Laienpflege, z.B. Familienangehörige)

                                            2008                  2010              2012
Plegestufe I                  215 EUR          225 EUR        235 EUR  
Plegestufe II                 420 EUR          430 EUR        440 EUR
Plegestufe III                675 EUR          685 EUR        700 EUR

 

Häusliche Pflege durch Fachkraft (z.B. ambulanter Dienst)

                                            2008                  2010               2012   
Plegestufe I                  420 EUR           440 EUR        450 EUR
Pflegestufe II                980 EUR        1.040 EUR     1.110 EUR
Pflegestufe III            1.470 EUR        1.510 EUR     1.550 EUR
Pflegestufe IV           1.918 EUR        1.918 EUR     1.918 EUR


Teilstationäre Pflege

                                          2008                   2010               2012   
Plegestufe I               420 EUR           440 EUR         450 EUR
Plegestufe II              980 EUR        1.040 EUR      1.100 EUR
Plegestufe III          1.470 EUR        1.510 EUR      1.550 EUR

 

Vollstationäre Pflege

                                         2008                    2010                  2012   
Plegestufe I            1.023 EUR         1.023 EUR       1.023 EUR
Plegestufe II           1.279 EUR         1.279 EUR       1.279 EUR
Plegestufe III          1.470 EUR         1.510 EUR       1.550 EUR
Plegestufe IV         1.750 EUR          1.825 EUR      1.918 EUR

 

Erläuterung zu den einzelnen Pflegestufen


Pflegestufe I : Erheblich pflegebedürftig
  • d.h. mindestens 90 Minuten pro Tag hilfebedarf. Auf die Grundpflege müssen mehr als 45 Minuten täglich entfallen.

Pflegestufe II : Schwer pflegebedürftig

  • d.h. mindestens 180 Minuten pro Tag hilfebedarf. Auf die Grundpflege müssen mindestens 120 Minuten täglich entfallen.

Pflegestufe III : Schwerst pflegebedürftig

  • d.h. mindestens 300 Minuten pro Tag hilfebedarf. Auf die Grundpflege müssen mindestens 240 Minuten täglich entfallen.

 

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Pflegekostenversicherung als finanzielle Vorsorge

 

Eine Pflegebedürftigkeit kann das Leben des Betroffenen, sowie den Angehörigen kräftig durcheinanderbringen. Mithilfe einer Pflegekostenversicherung können zumindest die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit eingedämmt werden. Zwar besteht in Deutschland eine gesetzliche Pflegeversicherung, doch diese zahlt nur einen Bruchteil der anfallenden Pflegekosten. Da die Eigenkosten pro Monat bei bis zu 2000 Euro liegen können, ist eine private Absicherung mithilfe einer Pflegekostenversicherung sehr wichtig. Es lohnt sich auch, eine Pflegekostenversicherung frühzeitig abzuschließen, da dann die Beiträge sowie die Leistungen für jeden bezahlbar sind.
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Pflegekostenversicherung zahlt bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit!

Eine Pflegebedürftigkeit wird mithilfe von Pflegestufen festgelegt. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit wird der Patient in Pflegestufe I, II oder III eingestuft. Eine Einstufung in Pflegestufe I erfolgt dann, wenn zweimal am Tag Hilfe von Fremden benötigt wird für die Hygiene oder das Essen. Bei Einstufung in Pflegestufe II muss bereits dreimal am Tag fremde Hilfe in Anspruch genommen werden. Eine Einstufung in Pflegestufe III erfolgt nur dann, wenn eine rund um die Uhr Hilfe benötigt wird. Je nach Einstufung erhält die pflegebedürftige Person unterschiedliche Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Egal, um welche Höhe es sich jedoch handelt, eines haben alle Einstufungen gemeinsam: Die Geldleistung, welche die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, reicht nicht aus, um die Kosten zu decken. In diesem Fall greift die private Pflegekostenversicherung. Aufgrund der Pflegekostenversicherung erhält die versicherte Person einen Pflegetagessatz ausgezahlt. Diese Leistung aus der Pflegekostenversicherung wird immer gezahlt, egal ob eine Pflege zu Hause oder stationär stattfindet. Mit dieser Pflegekostenversicherung soll vor allem der finanzielle Druck, der eine Pflegebedürftigkeit mit sich bringt, von dem Pflegebedürftigen sowie den Angehörigen genommen werden, und eine gute und ausreichende Pflege gewährleisten.

 

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Bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen und Karenzzeiten beachten!

Bei dem Vertragsabschluss einer Pflegekostenversicherung müssen stets Fragen zur Gesundheit beantwortet werden. Dies dient der Versicherungsgesellschaft dafür, um das Risiko einer Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Bestehen bereits schwerwiegende Krankheiten, so kann die Versicherungsgesellschaft einen Vertragsabschluss durchaus ablehnen. Damit dies nicht passiert, ist es wichtig, bereits dann über einen Vertragsabschluss nachzudenken, wenn noch keine Krankheiten bestehen. Ein weiterer wichtiger Punkt für einen frühzeitigen Abschluss einer Pflegekostenversicherung besteht aufgrund der Karenzzeiten. Viele Gesellschaften haben diese sogenannten Karenzzeiten in ihren Pflegekostenversicherungen vereinbart. Dies bedeutet, dass die Pflegekostenversicherung erst über eine bestimmte Zeit laufen muss, ehe Versicherungsleistungen ausgezahlt werden. Diese Vereinbarung gilt zum finanziellen Schutz aller Versicherten, sodass die Versicherungsgesellschaft auf jeden Fall alle anfallenden Kosten tragen kann. Da die Karenzzeiten zum Teil bis zu drei Jahre betragen können, ist ein frühzeitiger Abschluss unbedingt notwendig.

 

Die Dienstunfähigkeitsklausel / Beamtenrecht

 

Im Beamtenrecht wird anstelle des Begriffs Berufsunfähigkeit der Begriff Dienstunfähigkeit verwendet.

Laut Beamtenrecht §42 ist ein Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist.

Weiterhin gilt auch als dienstunfähig wenn der Beamte infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird.

 

Die Entscheidung ob ein Beamter als dienstunfähig erklärt wird trifft im allgemeinen der Dienstherr.

 

  • Beamte auf Lebenszeit werden grundsätzlich in den Ruhestand versetzt
  • Beamte auf Probe werden bei dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen
  • Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen

 

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

  • Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.

Sehr gut da hier ohne wenn und aber die Dienstunfähigkeit für Beamte auf Lebenszeit sowie auf Probe und Widerruf geregelt ist. 

 

Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel

  • Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.

Hier ist nur für Beamte auf Lebenszeit eine eindeutige Regelung getroffen.

 

  • Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist.

Dies ist wohl aktuell die gängigste Variante der Dienstunfähigkeitsklausel, allerdings kann vom Dienstherrn die Dienstunfähigkeit auch ausgesprochen werden ohne das eine nachhaltige Minderung der Arbeitskraft vorliegt.

 

Unechte Dienstunfähigkeitsklausel

  • Vollständige Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in Folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Bei einer solchen Formulierung haben Sie als Beamter im Vergleich zu einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung keinen zusätzlichen nutzen.

 


Achten Sie deshalb bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt auf die Dienstunfähigkeitsklausel.  Bei einer Absicherung ohne richtige Dienstunfähigkeitsklausel, ist es möglich, dass der Beamte für dienstunfähig erklärt wird, die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit allerdings nicht erfüllt und der Versicherer somit keine Leistung erbringt.  

 

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Der maximal zu leistende Geldbetrag, den Sie zahlen müssen, wird nach dem Vertragsabschluss festgelegt. Sie haben völlige Flexibilität, wenn es um die Verwendung des Leistungsbetrags geht. Sie entscheiden ganz alleine, wofür Sie es nutzen wollen. Es ist auch die Vereinbarung von jeglichen Sonderzahlungen bei einem Eintritt von Pflegebedürftigkeit sehr sinnvoll für Sie. Zum Beispiel für einen aktuellen Umbau Ihres Hauses oder für einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung.Da gibt es viele verschiedene Pflegetagegeldversicherung Testsieger, die Sie sich ganz individuell aussuchen können. Jedoch gilt grundsätzlich, dass Männer weniger zahlen als Frauen, die genauso so alt sind. Die Beiträge sind immer höher, je älter der Kunde bei dem Abschluss der ausgewählten Pflegetagegeldversicherung Testsieger ist. Sie sollten für die besten Vorraussetzungen komplett gesund und nicht gerade älter als 55Jahre bei einem Vertragsabschluss sein.Es gibt aber auch viele Pflegetagegeldversicherung Testsieger, die eine hervorragende Kundenfreundlichkeit aufweisen.

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