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Pflegeversicherung Stufe 1

Wer kommt in die Pflegeversicherung Pflegestufe 1?

Die Pflegestufe 1 bedeutet, dass ein Pflegeaufwand von mindestens 90 Minuten täglich aufgebracht werden muss. Dabei müssen mindestens zwei grundlegende Tätigkeiten (Waschen, Duschen, Zahnpflege usw.) von der zu pflegenden Person nicht mehr selbst auszuführen sein. Diese Aspekte reichen meist aus um in die Pflegestufe 1 eingestuft zu werden.

Was bekommt der Versicherte aus der Pflegeversicherung Stufe 1?

Die pflegenden Verwandten erhalten im Fall der Pflegeversicherung Pflegestufe 1 bei eigenständiger Betreuung ein Pflegegeld in Höhe von 225 Euro oder 440 Euro als Sachleistungen (z.B. ambulanter Dienst) ausbezahlt. Zu beachten ist dabei auch, dass die pflegende Person lediglich 30 Stunden pro Woche arbeiten darf, da der Aufwand sonst zu groß werden würde. Sollte jedoch eine häusliche Pflege aus diversen Gründen nicht möglich sein, so muss die zu pflegende Person in ein Pflegeheim ziehen. Bei einer stationären Pflege im Pflegeheim werden  1023 Euro pro Monat an den Pflegebedrüftigen überwiesen. Die Kosten für eine solche Betreuung übersteigen jedoch meist die 1023 Euro bei einer Pflegeversicherung Pflegestufe 1 bei weitem, sodass Verwandte den Restbetrag aufbringen müssen. Dies kann man jedoch durch eine Pflegezusatzversicherung verhindern.

Welche Pflegezusatzversicherungen gibt es?

Es gibt zwei Modelle einer Pflegezusatzversicherung, welche im Pflegefall Stufe 1 greifen. Zunächst gibt es die Pflegekostenversicherung. Bei dieser erfährt die betroffene Person eine Aufstockung der gesetzlich geregelten Pflegeleistungen. Die Kosten für den Pflegeaufwand müssen durch Rechnung glaubhaft belegt werden, aber dann zahlt die Versicherung die entsprechenden Kosten. Vorteil hierbei ist die zuverlässige Absicherung, da sie Kostenunabhängig ist. Das bedeutet, dass die Versicherung auch bezahlt, wenn die Kosten für die Pflege sich im Laufe der Zeit steigern würden. Nachteilig bei dieser Art der Versicherung ist die finanzielle Ungleichheit bei der Bezahlung der Kosten für häusliche und stationäre Pflege. Bei der häuslichen Pflege werden die Leistungen der Familienmitglieder nur in geringem Umfang honoriert.
Daneben gibt es aber auch noch das zweiter Modell, das auch für Pflegefälle der Pflegestufe 1 greift, die sogenannte Pflegetagegeldversicherung. Wie der Name schon sagt wird bei dieser Pflegeversicherung ein gewisser Tagessatz an den zu pflegenden bezahlt, der damit seine Angehörigen bezahlen oder für betreutes Wohnen aufkommen kann. Dieser Tagessatz wird zu Vertragsbeginn festgelegt und bedingt natürlich auch den zu zahlenden monatlichen Beitrag. Der Vorteil ist, dass der festgelegte Betrag auch für jeden Tag ausbezahlt wird, egal welche Kosten für die Betreuung des Pflegebedürftigen anfallen. Jedoch sind eventuelle Kostensteigerungen nicht in der Versicherung vorgesehen, sodass der Betrag bei verändertem Geldbedarf auch nicht erhöht wird.

 

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Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?

Aufgrund der immer höheren Lebenserwartung steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland stark an. Um für eine sichere und gute Betreuung auch im Alter zu sorgen, empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Aus diesem Grund sollte es sich jeder gut überlegen eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

 

 

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Pflegeversicherung

Keine Seltenheit

Ständig steigende Zahlen belegen, immer mehr Menschen müssen ambulant oder stationär gepflegt werden. Doch was kostet eine solche professionelle Pflege? Wieviel davon übernimmt die gesetzliche Pflegversicherung? Vereinfacht kann man sagen das der Staat ca. die Hälfte der Kosten übernimmt. Wenn also eine Pflegeplatz im Heim rund 3.000,-€ kostet übernimmt der Staat bei Pflegestufe 3 1.470,-€.
Das restliche Kapital müssen Sie oder Ihre Kinder selbst aufbringen. Sollte dies Ihnen nicht möglich sein hilft hier nur noch eine private Pflegeversicherung welche die anfallenden Kosten abdeckt.

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Die Pflegezusatz dient als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Wer im Ernstfall nicht seinen Lebensstandard drastisch reduzieren will, sollte schon heute über eine private Pflegezusatz nachdenken.  

 

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In welcher Höhe sollte eine Pflegezusatz abgeschlossen werden? 

Dies hängt von der Art der Pflege und der jeweiligen Pflegestufe ab. Jemand der in Pflegestufe I ist und zuhause gepflegt wird braucht natürlich weniger als jemand in Pflegestufe III bei vollstationärer Pflege. Daher sollte auch die private Pflegezusatz sowie die gesetzliche Pflegeversicherung von Pflegestufe zu Pflegestufe steigen.

 

Die gängigsten Varianten

Pflegestufe I = 500,-€  zusätzlich über eine private Pflegezusatz

Pflegestufe II = 1000,-€  zusätzlich über eine private Pflegezusatz

Pflegestufe III = 1500,-€  zusätzlich über eine private Pflegezusatz

 

Kostenbeispiel bei stationärer Pflege   


 Kosten für eine stationäre Pflege
  3.000,-€
 gesetzliche Pflegeversicherung    1.510,-€
 Eigenanteil    1.490,-€

 

 

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Arten der Pflegezusatz

  • Pflegetagegeldversicherung
    Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen fest vereinbarten Tagessatz aus, welcher sich nach der jeweiligen Pflegestufe richtet. Zum Beispiel Pflegestufe I = 15,-€ pro Tag, Pflegestufe II = 30,-€ pro Tag und Pflegestufe III = 50,-€ pro Tag. Die Höhe des jeweiligen Tagessatzes können Sie selber festlegen.

 

  • Pflegerentenversicherung
    Die Pflegerentenversicherung ist eine Kombination aus Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit und einem Sparvertrag. Diese Variante ist auf Grund des hohen Beitrages wenn überhaupt lediglich für jüngere Personen interessant.

 

Pflegereform der gesetzlichen Pflegeversicherung

 

Die neue Pflegereform wurde am 1. Juli 2008 von der damaligen Regierungskoalition beschlossen. Jedoch bleiben bei den Neuerungen der gesetzlichen Pflegeversicherung einige Fragen offen! Unter anderem, die geringe Berücksichtigung der Einstufung von Demenzkranken in die Pflegestufe sowie die zukünftige Finanzierung der einzelnen Pflegestufen.

 

Verbesserungen gab es hingegen allgemein bei den Leistungen im Pflegefall. Die Pauschalen für die Versorgung durch z.B. Angehörige und Pflegedienste werden bis 2012 stufenweise angehoben und ab 2014 dynamisiert. Durch die Dymnamisierung werden die pauschalen automatisch durch einen bestimmten Prozentsatz angehoben. Dieser ist allerdings durch die Bundesregieung noch nicht bestimmt.

Eine weitere Verbesserung ist die Verkürzung der Wartezeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie betrug vor dem 01. Juli 2008 noch fünf Jahre und wurde dann auf 2 Jahre verkürzt.

Leistungsübersicht der gesetzlichen Pflegeversicherung

Häusliche Pflege

                                 2008                  2010               2012   
Stufe I                 420 EUR           440 EUR        450 EUR
Stufe II                980 EUR        1.040 EUR     1.110 EUR
Stufe III            1.470 EUR        1.510 EUR     1.550 EUR
Stufe IV           1.918 EUR        1.918 EUR     1.918 EUR

 

Laienpflege

                                 2008                  2010              2012   
Stufe I                 215 EUR          225 EUR        235 EUR  
Stufe II                420 EUR          430 EUR        440 EUR
Stufe III               675 EUR          685 EUR        700 EUR

 

Teilstationäre Pflege

                               2008                   2010               2012   
Stufe I               420 EUR           440 EUR         450 EUR
Stufe II              980 EUR        1.040 EUR      1.100 EUR
Stufe III          1.470 EUR        1.510 EUR      1.550 EUR

 

Vollstationäre Pflege

                               2008                    2010                  2012   
Stufe I            1.023 EUR         1.023 EUR       1.023 EUR
Stufe II           1.279 EUR         1.279 EUR       1.279 EUR
Stufe III          1.470 EUR         1.510 EUR       1.550 EUR
Stufe IV         1.750 EUR          1.825 EUR      1.918 EUR

 

 

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Pflegerenten - Versicherung

Pflegebedürftigkeit = finanzielle Belastung

Immer mehr Menschen sind in Deutschland auf die Hilfe anderer angewiesen. Wer nicht das Glück hat von seinen Angehörigen gepflegt zu werden, sollte über eine private Pflegerente oder eine Pflegetagegeldversicherung nachdenken. Denn wenn der Ernstfall eintritt werden Sie schnell feststellen das die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung kaum ausreichen. So kostet zum Beispiel ein Pflegeheimplatz zwischen 3.000 € und 5.000 € monatlich. Die Leistungen vom Staat betragen im besten Falle 1.510 €. Um diese Lücke zu schließen bieten die Gesellschaften verschiedenste Produktlösungen an.

1. Pflegerenten Risikoversicherung

Pflegerenten gehören zu den Bereich der Lebensversicherungen, hier bleibt der zu zahlende Beitrag fest und garantiert.

 

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2. Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ist das Gegenstück zur Pflegerentenversicherung, hier ist der Anfangsbeitrag deutlich geringer. Da die Pflegetagegeldversicherung zum Bereich der Krankenversicherungen gehört, können hier die Beiträge vom Versicherer bei Bedarf angepasst werden.

 

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