Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Warum eigentlich eine Pflegetagegeldversicherung?  / Pflegetagegeld

Immer mehr Bürger sind auf die Hilfe anderer angewiesen. Schon heute müssen allein in Deutschland über 2 Mio. Menschen ambulante oder stationäre Pflege in Anspruch nehmen. Experten rechnen damit, dass die Anzahl derjenigen die Pflege benötigen in den nächsten Jahren erheblich steigen wird. Doch was sind die Folgen einer Pflegebedürftigkeit? Neben den körperlichen Beschwerden spielt die finanzielle Belastung eine erhebliche Rolle. Die Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung stellt wenn überhaupt lediglich eine Grundabsicherung dar. So kann zum Beispiel ein Platz im Pflegeheim schnell 3.000,-€ und mehr kosten. Dem gegenüber steht die Leistung vom Staat, welche im besten Fall ca. die Hälfte beträgt. Eine Pflegetagegeldversicherung hilft Ihnen diese Lücke zu schließen.

Eigenschaften einer Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung stellt einen reinen Risikotarif dar. Sie vereinbaren ein festes Pflegetagegeld welches bei Nachweis der Pflegebedürftigkeit ausgezahlt wird. (z.B. 40,-€ pro Tag = 1200,-€ pro Monat) Die meisten Anbieter einer Pflegetagegeldversicherung richten sich hier nach den gesetzlichen Pflegestufen. So bekommt jemand dem nach Prüfung durch den ambulanten Dienst die Pflegestufe I anerkannt wird auch das vereinbarte Pflegetagegeld aus seiner privaten Pflegezusatzversicherung.

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Wichtig bei Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung

Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden sollte Sie auf folgende Merkmale genau achten.

  • Wie hoch ist das Pflegetagegeld in den einzelnen Pflegestufen? 100% des Pflegetagegeldes bekommen Sie bei den meisten Anbietern erst in Pflegestufe III. In Pflegestufe II zahlen die Gesellschaften zwischen 40% - 75% des Tagegeldes und in Pflegestufe I von 25% - 40%.
  • Wird die Leistung auch erbracht wenn man keine professionelle Pflege in Anspruch nimmt?
  • Zahlt die Pflegetagegeldversicherung immer den selben Satz egal ob Pflege zu Hause oder im Pflegeheim?
  • Verzichtet die Gesellschaft auf Wartezeiten?

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Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung

Pflegestufe

Pflegegeld

Sachleistungen

Stationär

I
225,- Euro
440,- Euro
1.023,- Euro
II
430,- Euro
1.040,- Euro
1.279,- Euro
III
685,- Euro
1.510,- Euro
1.510,- Euro
Härtefall

1.918,- Euro
1.825,- Euro
Pflegetagegeldversicherung Schutz vor den finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit
 

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