Pflegeversicherung LeistungenDie Pflegeversicherung ist eine sehr wichtige Finanzquelle für die anfallenden Kosten bei der Pflegebedürftigkeit. Leider ist die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilkaskoversicherung, das heißt dass die tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege in den meisten Fällen durch die Pflegeversicherung nicht vollständig abgedeckt werden. Wenn die Leistungen aus der Pflegeversicherung und ihr Einkommen nicht reichen um die Pflegekosten zu bezahlen, so müssen die restlichen Kosten von Ihren Ersparnissen getragen werden.
Die Leistungen der Pflegeversicherung unterscheiden sich je nach Fall. Das heißt, die Höhe unterscheidet sich ob jemand Beispielsweise im Pflegeheim versorgt wird oder ob man zu Hause von einer Pflegeperson oder vom ambulanten Dienst betreut wird. Die Höhe der Leistung richtet sich je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und ist in verschiedene Pflegestufen unterteilt. Zu den Pflegeversicherung Leistungen gehören die Grundpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung, Pflegekurse für Angehörige und Pfleger, soziale Betreuung, Medizinische Behandlungspflege und die Pflegehilfsmittel und technische Hilfen. Finanziert werden von den gesetzlichen Pflegeversicherung nur die Leistungen welche von den Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen und Sozialstationen erbracht werden. Die Sätze für die gesetzliche Pflegeversicherung variieren ob die Pflegeperson die Pflege mit oder ohne einen ambulanten Pflegedienst erhält oder ob sie vollstationäre- oder Teilstationäre Angebote in Anspruch nimmt. Die Pflegeversicherung Leistungen werden zum größeren Teil in Sachleistungen erbracht. Nur in Fällen, in denen eine häusliche Pflege vorliegt wird die Pflegeversicherung Leistungen in Form von Geld erbracht. Hier sind die maximalen Geldleistungen pro Monat aufgelistet in der jeweiligen Pflegestufe. Die Geldsätze in den Klammern gelten erst an 2012: Häusliche Pflege Pflegestufe 1: 225 Euro (235 Euro) Pflegestufe 2: 430 Euro (440 Euro) Pflegestufe 3: 685 Euro (700 Euro) Tages- oder Nachtpflege Pflegestufe 1: 440 Euro (450 Euro) Pflegestufe 2: 1040 Euro (1100 Euro) Pflegestufe 3: 1510 Euro (1550 Euro) Alten- Plegeheim Pflegestufe 1: 1023 Euro Pflegstufe 2: 1279 Euro Pflegestufe 3: 1510 Euro (1550 Euro) Wenn ein Härtefall anerkannt wird, so kann die Pflegeversicherung Leistungen auch 1825 Euro betragen. Ein Härtefall tritt dann auf, wenn ein sehr hoher und sehr intensiver Pflegeaufwand nötig ist, der das Maß von Pflegestufe 3 weit überschreitet. Wie man sehen kann, sind die Pflegeversicherungen Leistungen kaum ausreichend wer also im Ernstfall nicht seine ganzen Ersparnisse aufbrauchen möchte, sollte über eine private Pflegezusatzversicherung nachdenken. |
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