AXA Flex Gesundheitsfragen

folgende Gesundheitsfragen werden beim Tarif Flex von der AXA gestellt:
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Größe / Gewicht |
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Besteht eine anerkannte Behinderung / Schwerbehinderung oder beziehen Sie Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit, einer Erwerbsunfähigkeit, einer Invalidität oder einer Pflegebedürftigkeit oder wurden solche jemals beantragt? Bitte geben Sie die jeweils ursächliche/n Diagnose/n an. |
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Bestehen bei Ihnen durch einen Arzt oder andere Heilbehandler diagnostizierte, dauerhafte oder immer wieder auftretende Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche/geistige Veränderungen oder Funktionsbeeinträchtigungen – oder ist eine medikamentöse Behandlung / Therapie / Kontrolluntersuchung durch Ärzte oder andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen notwendig oder angeraten? Nicht anzeigepflichtig sind folgende Krankheiten, wenn sie als Einzeldiagnosen vorliegen: Akne, Allergien, Bluthochdruck – wenn medikamentös gut eingestellt (Hypertonie), Cholesterinwerte – erhöhte, Divertikulitis (Darmdivertikel), Gastritis (Magenschleimhautentzündung), Jodmangel, Migräne, Neurodermitis, Prostatavergrößerung – gutartige, Schielen, Schilddrüsenüber- oder -unterfunktion – die angeborene Schilddrüsenunterfunktion ist anzugeben, Schuppenflechte (Psoriasis), Sinusitis – chronische, Sodbrennen –ohne ursächliche Diagnose, Stottern, Tinnitus, Wechseljahresstörungen (Menopausensyndrom). |
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Achtung: Personen ab dem 66. Lebensjahr müssen bei Antragstellung ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Die Kosten für die Erstellung / Untersuchung werden von der AXA nicht übernommen.
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