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Leistungsübersicht der gesetzlichen Pflegestufen

 

Häusliche Pflege ohne Fachkraft (Laienpflege, z.B. Familienangehörige)

                                            2008                  2010              2012
Plegestufe I                  215 EUR          225 EUR        235 EUR  
Plegestufe II                 420 EUR          430 EUR        440 EUR
Plegestufe III                675 EUR          685 EUR        700 EUR

 

Häusliche Pflege durch Fachkraft (z.B. ambulanter Dienst)

                                            2008                  2010               2012   
Plegestufe I                  420 EUR           440 EUR        450 EUR
Pflegestufe II                980 EUR        1.040 EUR     1.110 EUR
Pflegestufe III            1.470 EUR        1.510 EUR     1.550 EUR
Pflegestufe IV           1.918 EUR        1.918 EUR     1.918 EUR


Teilstationäre Pflege

                                          2008                   2010               2012   
Plegestufe I               420 EUR           440 EUR         450 EUR
Plegestufe II              980 EUR        1.040 EUR      1.100 EUR
Plegestufe III          1.470 EUR        1.510 EUR      1.550 EUR

 

Vollstationäre Pflege

                                         2008                    2010                  2012   
Plegestufe I            1.023 EUR         1.023 EUR       1.023 EUR
Plegestufe II           1.279 EUR         1.279 EUR       1.279 EUR
Plegestufe III          1.470 EUR         1.510 EUR       1.550 EUR
Plegestufe IV         1.750 EUR          1.825 EUR      1.918 EUR

 

Erläuterung zu den einzelnen Pflegestufen


Pflegestufe I : Erheblich pflegebedürftig
  • d.h. mindestens 90 Minuten pro Tag hilfebedarf. Auf die Grundpflege müssen mehr als 45 Minuten täglich entfallen.

Pflegestufe II : Schwer pflegebedürftig

  • d.h. mindestens 180 Minuten pro Tag hilfebedarf. Auf die Grundpflege müssen mindestens 120 Minuten täglich entfallen.

Pflegestufe III : Schwerst pflegebedürftig

  • d.h. mindestens 300 Minuten pro Tag hilfebedarf. Auf die Grundpflege müssen mindestens 240 Minuten täglich entfallen.

 

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Pflegekostenversicherung als finanzielle Vorsorge

 

Eine Pflegebedürftigkeit kann das Leben des Betroffenen, sowie den Angehörigen kräftig durcheinanderbringen. Mithilfe einer Pflegekostenversicherung können zumindest die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit eingedämmt werden. Zwar besteht in Deutschland eine gesetzliche Pflegeversicherung, doch diese zahlt nur einen Bruchteil der anfallenden Pflegekosten. Da die Eigenkosten pro Monat bei bis zu 2000 Euro liegen können, ist eine private Absicherung mithilfe einer Pflegekostenversicherung sehr wichtig. Es lohnt sich auch, eine Pflegekostenversicherung frühzeitig abzuschließen, da dann die Beiträge sowie die Leistungen für jeden bezahlbar sind.
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Pflegekostenversicherung zahlt bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit!

Eine Pflegebedürftigkeit wird mithilfe von Pflegestufen festgelegt. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit wird der Patient in Pflegestufe I, II oder III eingestuft. Eine Einstufung in Pflegestufe I erfolgt dann, wenn zweimal am Tag Hilfe von Fremden benötigt wird für die Hygiene oder das Essen. Bei Einstufung in Pflegestufe II muss bereits dreimal am Tag fremde Hilfe in Anspruch genommen werden. Eine Einstufung in Pflegestufe III erfolgt nur dann, wenn eine rund um die Uhr Hilfe benötigt wird. Je nach Einstufung erhält die pflegebedürftige Person unterschiedliche Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Egal, um welche Höhe es sich jedoch handelt, eines haben alle Einstufungen gemeinsam: Die Geldleistung, welche die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, reicht nicht aus, um die Kosten zu decken. In diesem Fall greift die private Pflegekostenversicherung. Aufgrund der Pflegekostenversicherung erhält die versicherte Person einen Pflegetagessatz ausgezahlt. Diese Leistung aus der Pflegekostenversicherung wird immer gezahlt, egal ob eine Pflege zu Hause oder stationär stattfindet. Mit dieser Pflegekostenversicherung soll vor allem der finanzielle Druck, der eine Pflegebedürftigkeit mit sich bringt, von dem Pflegebedürftigen sowie den Angehörigen genommen werden, und eine gute und ausreichende Pflege gewährleisten.

 

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Bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen und Karenzzeiten beachten!

Bei dem Vertragsabschluss einer Pflegekostenversicherung müssen stets Fragen zur Gesundheit beantwortet werden. Dies dient der Versicherungsgesellschaft dafür, um das Risiko einer Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Bestehen bereits schwerwiegende Krankheiten, so kann die Versicherungsgesellschaft einen Vertragsabschluss durchaus ablehnen. Damit dies nicht passiert, ist es wichtig, bereits dann über einen Vertragsabschluss nachzudenken, wenn noch keine Krankheiten bestehen. Ein weiterer wichtiger Punkt für einen frühzeitigen Abschluss einer Pflegekostenversicherung besteht aufgrund der Karenzzeiten. Viele Gesellschaften haben diese sogenannten Karenzzeiten in ihren Pflegekostenversicherungen vereinbart. Dies bedeutet, dass die Pflegekostenversicherung erst über eine bestimmte Zeit laufen muss, ehe Versicherungsleistungen ausgezahlt werden. Diese Vereinbarung gilt zum finanziellen Schutz aller Versicherten, sodass die Versicherungsgesellschaft auf jeden Fall alle anfallenden Kosten tragen kann. Da die Karenzzeiten zum Teil bis zu drei Jahre betragen können, ist ein frühzeitiger Abschluss unbedingt notwendig.

 

Die Dienstunfähigkeitsklausel / Beamtenrecht

 

Im Beamtenrecht wird anstelle des Begriffs Berufsunfähigkeit der Begriff Dienstunfähigkeit verwendet.

Laut Beamtenrecht §42 ist ein Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist.

Weiterhin gilt auch als dienstunfähig wenn der Beamte infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird.

 

Die Entscheidung ob ein Beamter als dienstunfähig erklärt wird trifft im allgemeinen der Dienstherr.

 

  • Beamte auf Lebenszeit werden grundsätzlich in den Ruhestand versetzt
  • Beamte auf Probe werden bei dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen
  • Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen

 

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

  • Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.

Sehr gut da hier ohne wenn und aber die Dienstunfähigkeit für Beamte auf Lebenszeit sowie auf Probe und Widerruf geregelt ist. 

 

Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel

  • Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.

Hier ist nur für Beamte auf Lebenszeit eine eindeutige Regelung getroffen.

 

  • Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist.

Dies ist wohl aktuell die gängigste Variante der Dienstunfähigkeitsklausel, allerdings kann vom Dienstherrn die Dienstunfähigkeit auch ausgesprochen werden ohne das eine nachhaltige Minderung der Arbeitskraft vorliegt.

 

Unechte Dienstunfähigkeitsklausel

  • Vollständige Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in Folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Bei einer solchen Formulierung haben Sie als Beamter im Vergleich zu einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung keinen zusätzlichen nutzen.

 


Achten Sie deshalb bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt auf die Dienstunfähigkeitsklausel.  Bei einer Absicherung ohne richtige Dienstunfähigkeitsklausel, ist es möglich, dass der Beamte für dienstunfähig erklärt wird, die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit allerdings nicht erfüllt und der Versicherer somit keine Leistung erbringt.  

 

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Mehr zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung

 

 

 

 

 

 

 

Pflegetagegeldversicherung Testsieger

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Im Gegensatz zu der Pflegekostenversicherung sind die Leistungen bei der Pflegetagegeldversicherung unabhängig von den tatsächlich entstehenden Pflegekosten zu zahlen. Es werden folgende Produkte über die Krankenversicherung für Sie angeboten: die Pflegekostenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung. Sie können die Pflegetagegeldversicherung auch mit Tagessätzen von 5 Euro bis hin zu 150 Euro abschließen. Es ist auch bei manchen Tarifen eine Beitragsfreiheit (allerdings im Versicherungsfall) für Sie vorgesehen. Eine Vorsorge für den Pflegefall bei einer Pflegetagegeldversicherung ist sehr wichtig und macht durchaus Sinn. Eine Betreuung für einen pflegebedürftigen Menschen ist sehr teuer. Während der Laufzeit von so einem Vertrag können Sie als Kunde einen Inflationsausgleich vereinbaren. Das bedeutet dann für Sie, dass der Versicherer ihre vereinbarten Leistungen in gleichen Abständen um einen geregelten Prozentsatz erhöht. Sie als Kunde zahlen nach jeder weiteren Erhöhung mehr Beitrag. Dies ist sehr empfehlenswert, besonders bei den Pflegetagegeldversicherung Testsieger. So gut wie die Hälfte der Versicherer bieten dies ohne eine neue Gesundheitsprüfung für Sie an.

Der maximal zu leistende Geldbetrag, den Sie zahlen müssen, wird nach dem Vertragsabschluss festgelegt. Sie haben völlige Flexibilität, wenn es um die Verwendung des Leistungsbetrags geht. Sie entscheiden ganz alleine, wofür Sie es nutzen wollen. Es ist auch die Vereinbarung von jeglichen Sonderzahlungen bei einem Eintritt von Pflegebedürftigkeit sehr sinnvoll für Sie. Zum Beispiel für einen aktuellen Umbau Ihres Hauses oder für einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung.Da gibt es viele verschiedene Pflegetagegeldversicherung Testsieger, die Sie sich ganz individuell aussuchen können. Jedoch gilt grundsätzlich, dass Männer weniger zahlen als Frauen, die genauso so alt sind. Die Beiträge sind immer höher, je älter der Kunde bei dem Abschluss der ausgewählten Pflegetagegeldversicherung Testsieger ist. Sie sollten für die besten Vorraussetzungen komplett gesund und nicht gerade älter als 55Jahre bei einem Vertragsabschluss sein.Es gibt aber auch viele Pflegetagegeldversicherung Testsieger, die eine hervorragende Kundenfreundlichkeit aufweisen.

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Es wird die Pflegetagegeldversicherung (als Absicherungsform), wie zum Beispiel von Stiftung Warentest, favorisiert. Sie haben bei uns die Möglichkeit eine kostenlose Analyse für Ihre ganz individuelle Pflegetagegeldversicherung anzufordern. Sie können auch Pflegegeld, in verschiedenen Fällen anfordern, vorallem bei Pflegetagegeldversicherung Testsieger. Sie als Versicherter haben üblicherweise erst 3Jahre nach dem Abschluss, einen gewissen Anspruch auf die individuellen Leistungen Ihrer Versicherung. Die meisten Unternehmen, darunter viele Pflegetagegeldversicherung Testsieger, verzichten jedoch auf diese gewisse Wartezeit oder sorgen dann sofort bei zum Beispiel einem Unfall für angemessene Hilfe. Oft müssen Sie die Kosten für etliche Atteste von ihrem Arzt zu tragen. Der ständige Briefaustausch zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung ist wahrscheinlich das Letzte, was man in einer so schwierigen und anstrengenden Situation brauch. Es kommt jedoch leider oft zu solchem unnötigen Stress. Wählen Sie daher Ihre Pflegetagegeldversicherung gut und sorgfältig aus.Vergleichen Sie gewissenhaft die verschiedensten Pflegetagegeldversicherung Testsieger.

 

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Die Hausratversicherung schützt Sie bei:

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Versichert sind hier alle im Hausrat vorhandenen beweglichen Sachen wie: Möbel, Kleidung, Fernseher oder Wertsachen.  

 


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Sterbekasse                           Sterbeversicherung Vergleichsübersicht

Warum eine Sterbekasse / Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbekasse war früher ein Zusammenschluss verschiedener Personen um die anfallenden Beerdigungskosten abzudecken. Heutzutage wird diese Aufgabe mehr und mehr von verschiedenen Lebensversicherern übernommen. Das Ziel einer Sterbegeldversicherung ist es dem Verstorbenen eine würdevolle Beerdigung zu ermöglichen, ohne dabei seine Familie und Angehörigen finanziell zu belasten.

Aufbau einer Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung ist meist eine Lebensversicherung auf den Todesfall. Sobald der Versicherungsnehmer verstirbt wird die vereinbarte Versicherungssumme an den Begünstigten ausgezahlt. 

Wie hoch sollte das Sterbegeld gewählt werden?

Je nach Aufwand kann eine Beerdigung schnell von 5.000,-€ bis 15.000,-€ kosten. Ein Todesfall wird so nicht selten zur seelischen sondern auch zur finanziellen Belastung Ihrer Angehörigen. Schützen Sie Ihre Familie vor der finanziellen Belastung mit einer Sterbeversicherung (Sterbegeldversicherung).


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Der Pflegezusatzversicherung Test gibt Auskunft über die Leistungsfähigkeit

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Durch mehrere Gesetzesänderungen seit Einführung der Pflegeversicherung 1995, die eine Grundversorgung für pflegebedürftige Menschen sicherstellen soll, hat sich diese umfassend erweitert. Gab es bisher nur die Pflegestufen I, II und III, spielen zunehmende Demenzerkrankungen eine immer größer werdende Rolle. Eine Pflegestufe 0, die nur an diese geistige Erkrankung gekoppelt ist, wurde daher geschaffen. Der Pflegezusatzversicherung test gibt daher auch Ausschluss darüber, ob alle Tarife diesen gesetzlichen Erweiterungen Rechnung tragen.

Die einzelnen Pflegestufen richten sich nach dem Umfang der Pflegebedürftigkeit. Können die täglichen Grundbedürfnisse – hierzu gehören die Körperpflege, die eigene Ernährung, die Einschränkung der Mobilität und das Führen des eigenen Haushalts – nur noch mithilfe Dritter aufrechterhalten werden, leistet die gesetzliche Pflegeversicherung. Diese Sach- oder Geldleistung richtet sich nach Art, Umfang und Dauer der Pflege, egal, ob sie durch ein Familienmitglied, einen Pflegedienst oder in einem Pflegeheim durchgeführt werden. Es gibt jedoch Höchstgrenzen.


Der Pflegezusatzversicherung Test rät zur Vorsorge


Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim untergebracht, leistet die Pflegeversicherung hierfür einen Betrag von 1.510,-- Euro in der Pflegestufe III. Ein durchschnittlicher Pflegeheimplatz kostet in Deutschland rund 3.500,-- Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Differenz zahlt der Pflegebedürftige aus seiner Altersrente und seinem Vermögen. Reichen die Altersbezüge und seine Rücklagen nicht aus, werden Familienangehörige, also Ehepartner, Eltern oder Kinder, zur Zuzahlung herangezogen.

Ein Beispiel: Ein Ehepaar bezieht Alterseinkünfte in Höhe von 1.400 Euro (Ehemann) und 600 Euro (Ehefrau). Der Ehemann muss einen Pflegeheimplatz mit Pflegestufe III in Anspruch nehmen. Die Differenz aus Pflegeheimkosten und Leistung aus der Pflegeversicherung (rund 2.000,-- Euro) muss von den Alterseinkünften der Familie bezahlt werden. Der Ehefrau bleibt lediglich der Hartz-IV-Satz von 364,-- Euro für die Lebenshaltung. Es ist somit unverzichtbar, für einen möglichen Pflegefall vorzusorgen und die Familie finanziell zu entlasten. Auch erspartes Vermögen kann so geschützt werden.

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Empfohlene Produkte aus dem Pflegezusatzversicherung Test in unserem Vergleichsrechner


Möglichkeiten sind hier die Pflegerente und das Pflegetagegeld, die im Pflegezusatzversicherung test immer wieder hervorgehoben werden. Beide – Pflegerente und Pflegetagegeld – zahlen einen vertraglich festgelegten Betrag je nach Pflegestufe. Der Pflegezusatzversicherung test zum Beispiel der Stiftung Warentest empfiehlt hierbei entweder das Pflegetagegeld als günstigere Variante oder die Pflegerente als flexibleres Vorsorgemodell.

Auf unserer Internetseite haben Sie die Möglichkeit, alle Zusatztarife für sich persönlich zu berechnen und zu verleichen und direkt abzuschließen. Wir haben bei der Auswahl der Tarife darauf geachtet, dass nur Zusatzversicherungen in der Auswertung Berücksichtigung finden, die im Pflegezusatzversicherung test zufriedenstellende Ergebnisse erhielten.

 

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Möchten Sie Ihre innovative Geschäftsidee oder Fertigung vor den Griffen des Wettbewerbs schützen und somit der Produktpiraterie zuvorkommen? Dann informieren Sie sich zum Thema sichere Markenanmeldung, denn nur so bleibt Ihre Idee auch Ihr Eigentum.

 

 

Zusatz Pflegeversicherung



Gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland sind zugleich auch pflegeversichert. Doch die staatliche vorgegebene Pflegeversicherung stellt nur einen Basisschutz dar. Wie auch bei Rentenversicherung ist deshalb bei der Pflegeversicherung eine Privatvorsorge, in Form einer Zusatz Pflegeversicherung, sehr wichtig.

Eine Zusatz Pflegeversicherung sichert für den Fall der Fälle ab, denn niemand kann sich vor Pflegebedürftigkeit schützen. Jedoch kann dafür gesorgt werden, dass die Kosten im Pflegefall gedeckt sind. Die gesetzliche Pflegeversicherung setzt auf Pauschalbeträge, die sich je nach Pflegestufe unterscheiden und in den meisten Fällen bei Weitem nicht ausreichen, um die Kosten für eine umfangreiche Pflege zu decken. Ohne eine zusätzliche Pflegeversicherung ist so häufig selbst die Basispflege schwierig zu bewerkstelligen.

 

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Mit einer privaten Pflegeversicherung können gesetzlich Pflegeversicherte ihre Absicherung optimieren und so sicherstellen, dass auch im Alter der bisherige Lebensstandard erhalten bleibt. Dies ist sehr wichtig, denn schnell kommen bei Pflegebedürftigkeit hohe Kosten auf gesetzlich Versicherte zu, die nicht von der staatlichen Pflegeversicherung übernommen werden. Vom speziellen Krankenbett bis hin zu notwendigen Umbaumaßnahmen und zur Finanzierung von Pflegekräften und Therapien, müssen gesetzlich versicherte einen hohen Anteil der Kosten selbst tragen.

Bei der privaten Vorsorge in Form einer Zusatz Pflegeversicherung haben Sie die Wahl, denn es gibt sowohl die Pflegezusatzversicherung, die auf Pauschalen setzt, im Falle der Pflegebedürftigkeit, als auch die Zusatz Pflegeversicherung, die die tatsächlich angefallenen Kosten übernimmt. Wünschen Sie im Alter eine Pflege in den eigenen vier Wänden und möchten sich von Ihrer Familie unterstützen lassen, so ist es schwierig, tatsächlich angefallene Kosten für Hilfsleistungen nach zu weisen. Hier empfiehlt sich eine Zusatz Pflegeversicherung die Pauschalen je nach Grad der Pflegebedürftigkeit auszahlt. So lässt sich dauerhaft eine Pflege nach Maß finanzieren, die durchaus von der Standardpflege abweichen kann, denn letztlich bestimmen Sie, wie ihre Pflege gestaltet werden soll und was Ihnen wichtig ist.

 

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Um die passende Pflegezusatzversicherung zu finden, lohnt es sich den Vergleich durchzuführen. So erhalten Sie schnell eine Übersicht und können die Pflegeversicherung wählen, die ihren Wünschen entspricht und mit niedrigen Prämien eine entsprechend gute Absicherung im Alter bietet. Gerade auch für junge Menschen lohnt der Vergleich, denn eine Zusatz Pflegeversicherung ist in jedem Alter ein Muss, denn schließlich ist Jugend kein Schutz vor Pflegebedürftigkeit. So lohnt es in Ruhe die passende Zusatz Pflegeversicherung zu wählen und diese bequem online abzuschließen, denn je früher Sie sich schützen, umso besser für Sie und Ihre Angehörigen.

 

Private Pflegeversicherung abschließen


Eine private Pflegeversicherung abschließen bedeutet, dass eine zu erwartende Versorgungslücke bei der Pflege im Alter verringert oder geschlossen werden soll. Die Pflegeversicherung unterteilt sich in die gesetzliche Pflegeversicherung also eine Sozialversicherung sowie in die freiwillige, die so genannte private Pflegeversicherung. Umgangssprachlich wird die private auch als freiwillige Pflegeversicherung bezeichnet, um sie von der Definition her gegenüber der Pflegeversicherung für den Personenkreis abzugrenzen, der privat kranken- und insofern auch privat pflegeversichert ist.

So wie bei der Rente auch, ist schon heute spürbar und erkennbar, dass die staatlichen Leistungen für die Pflegeversicherung dauerhaft den Kostenbedarf nicht decken. Eine private Pflegeversicherung abschließen sollte daher so früh wie möglich angedacht und auch umgesetzt werden. Dabei kann zwischen unterschiedlichen Formen gewählt werden, wenn der zukünftige Pflegebedürftige eine private Pflegeversicherung abschließen möchte. Es bieten sich beispielsweise eine Pflegerentenversicherung, eine Pflegekostenversicherung oder eine Pflegetagegeldversicherung an. Wer eine private Pflegeversicherung abschließen möchte, ist bestrebt, für den Pflegefall zusätzliche Einnahmen zu erhalten. Denn die Ausgaben werden erwartungsgemäß deutlich höher als die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sein.

 

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Eine private Pflegeversicherung abschließen ist dringend angeraten und soll anhand eines Beispiels einmal erläutert werden. Je nach Pflegestufe I, II oder III werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse nicht ausreichen. Die Ausgaben fallen trotzdem an und müssen bezahlt werden. Wenn keine weiteren Einnahmen generiert werden können, auch deswegen nicht, weil an das private Pflegeversicherung abschließen in frühen Jahren nicht gedacht wurde, entstehen Schulden. Entweder werden sie beglichen, sei es aus eigenem Vermögen oder aus der gesetzlichen Unterhaltspflicht von engen Verwandten. Oder aber, und das ist der schlimmste Fall, die pflegebedürftige Person muss ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. In beiden Fällen muss das private, in einem langen Arbeitsleben zusammengesparte Vermögen aufgewendet werden. Meistens reicht es für die lange Dauer der Pflegebedürftigkeit nicht, und der bisherige und gewohnte Lebensstandard kann auf keinen Fall gehalten werden.

Wer an Zukunft und Alter denkt, für den ist eine private Pflegeversicherung geradezu ein Muss. Ähnlich wie bei den Krankenversicherungen auch ist die Zahl der Versicherer groß, bei denen eine private Pflegeversicherung abgeschlossen werden kann. Aber vorab sollte ein genauer, sehr genauer Vergleich der Versicherer untereinander und der angebotenen Leistungen gemacht werden. Was wird für welche, oft jahrzehntelange Zahlung geboten, und welche Leistungen werden nicht geboten, ja sogar ausgeklammert? Eine übersichtliche Checkliste inklusive der fachlichen Beratung erleichtert die letztendliche Entscheidung.

Keinesfalls aber sollte die Notwendigkeit als solche infrage gestellt werden. Eine private Pflegeversicherung abschließen ist eine unabdingbare Vorsorge für Alter und Pflegebedürftigkeit!

 

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Pflegeversicherung Leistungen


Die Pflegeversicherung ist eine sehr wichtige Finanzquelle für die anfallenden Kosten bei der Pflegebedürftigkeit. Leider ist die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilkaskoversicherung, das heißt dass die tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege in den meisten Fällen durch die Pflegeversicherung nicht vollständig abgedeckt werden. Wenn die Leistungen aus der Pflegeversicherung und ihr Einkommen nicht reichen um die Pflegekosten zu bezahlen, so müssen die restlichen Kosten von Ihren Ersparnissen getragen werden.
Die Leistungen der Pflegeversicherung unterscheiden sich je nach Fall. Das heißt, die Höhe unterscheidet sich ob jemand Beispielsweise im Pflegeheim versorgt wird oder ob man zu Hause von einer Pflegeperson oder vom ambulanten Dienst betreut wird. Die Höhe der Leistung richtet sich je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und ist in verschiedene Pflegestufen unterteilt. Zu den Pflegeversicherung Leistungen gehören die Grundpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung, Pflegekurse für Angehörige und Pfleger, soziale Betreuung, Medizinische Behandlungspflege und die Pflegehilfsmittel und technische Hilfen.
Finanziert werden von den gesetzlichen Pflegeversicherung nur die Leistungen welche von den Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen und Sozialstationen erbracht werden. Die Sätze für die gesetzliche Pflegeversicherung variieren ob die Pflegeperson die Pflege mit oder ohne einen ambulanten Pflegedienst erhält oder ob sie vollstationäre- oder Teilstationäre Angebote in Anspruch nimmt. Die Pflegeversicherung Leistungen werden zum größeren Teil in Sachleistungen erbracht. Nur in Fällen, in denen eine häusliche Pflege vorliegt wird die Pflegeversicherung Leistungen in Form von Geld erbracht.

 

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Hier sind die maximalen Geldleistungen pro Monat aufgelistet in der jeweiligen Pflegestufe. Die Geldsätze in den Klammern gelten erst an 2012:

Häusliche Pflege
Pflegestufe 1: 225 Euro (235 Euro)
Pflegestufe 2: 430 Euro (440 Euro)
Pflegestufe 3: 685 Euro (700 Euro)

Tages- oder Nachtpflege
Pflegestufe 1: 440 Euro (450 Euro)
Pflegestufe 2: 1040 Euro (1100 Euro)
Pflegestufe 3: 1510 Euro (1550 Euro)

Alten- Plegeheim
Pflegestufe 1: 1023 Euro
Pflegstufe 2: 1279 Euro
Pflegestufe 3: 1510 Euro (1550 Euro)

Wenn ein Härtefall anerkannt wird, so kann die Pflegeversicherung Leistungen auch 1825 Euro betragen. Ein Härtefall tritt dann auf, wenn ein sehr hoher und sehr intensiver Pflegeaufwand nötig ist, der das Maß von Pflegestufe 3 weit überschreitet.

Wie man sehen kann, sind die Pflegeversicherungen Leistungen kaum ausreichend wer also im Ernstfall nicht seine ganzen Ersparnisse aufbrauchen möchte, sollte über eine private Pflegezusatzversicherung nachdenken.

 

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Die Notwendigkeit des Abschlusses einer Pflegezusatzversicherung

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Die gesetzliche Pflegeversicherung wird in den kommenden Jahren an die Grenzen ihrer Leistungskraft stoßen. Jeder einzelne Versicherte sollte daher zur optimalen Vorsorge dringend eine Pflegezusatzversicherung abschließen.

Der Anteil der Rentner an der Bevölkerung unseres Landes wächst seit langer Zeit kontinuierlich an. Hierfür gibt es verschiedene Ursachen: Seit Jahren stagniert die Geburtenrate auf niedrigem Niveau. Gleichzeitig steigt die durchschnittliche Lebenserwartung infolge einer deutlich verbesserten medizinischen Versorgung immer weiter an. Die alten Menschen bedürfen dabei oftmals einer besonderen Pflege. Mit der zunehmenden Alterung der Gesellschaft steigt beispielsweise der Anteil demenzkranker Menschen sehr stark an. Die Kosten der Pflege dieser Menschen sind oftmals sehr hoch. Ein weiterer Anstieg der bereits heute enorm hohen Pflegekosten ist daher auf jeden Fall zu erwarten. Gleichzeitig sinkt aufgrund der geänderten Bevölkerungsstruktur der Anteil der Beitragszahler zur gesetzlichen Pflegeversicherung weiter. Tatsächlich wird die gesetzliche Versicherung das individuelle Pflegerisiko eines jeden Beitragszahlers in Zukunft nicht mehr optimal abdecken können. Es ist zu erwarten, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung auf ein letztlich unbefriedigendes Mindestmaß beschränkt werden muss.

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Alle gesetzlich Versicherten sollte daher in jedem Fall eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Auf diese Weise können die Beitragszahler ihre persönlichen Risiken optimal absichern. Indem sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen machen sie sich unabhängig vom Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung und können so beruhigt dem eigene Rentenalter entgegensehen.

Alle Versicherten, die eine Pflegezusatzversicherung abschießen wollen, stehen vor dem Problem, aus dem großen Angebot der verschiedenen Versicherungsgesellschaften die für sie optimale Lösung zu finden. Die Internetseite fincenter.de hilft ihnen dabei, eine Pflegezusatzversicherung abschließen zu können, die ihren individuellen Anforderungen genügt. Hier können verschiedene Versicherungen direkt miteinander verglichen werden. Entsprechend der individuellen Präferenzen können die Nutzer dann direkt über die Seite fincenter.de eine Pflegezusatzversicherung abschließen.

Für viele Beitragszahler in die gesetzlichen Versicherungen liegen heute die Pflegeprobleme des Alters noch in weiter Ferne. Die genannten schwierigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sollten jedoch alle Beitragszahler dazu veranlassen, optimal für das Alter vorzusorgen, indem sie eine individuelle Pflegezusatzversicherung abschließen.

 

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Pflegeversicherung Pflegestufe 2

Leider passiert es immer öfter, dass man zu einem Pflegefall der Pflegeversicherung Stufe 2 eingestuft wird. Die Pflegestufe 2 auch "Schwer pflegebedürftigkeit" genannt beginnt, wenn man täglich durchschnittlich auf mindestens drei Stunden Hilfe angewiesen ist und davon mindesten zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die Hilfe muss, des weiteren, zu mindestens drei verschiedenen Tageszeiten nötig sein. Ebenfalls muss mehrmals in der Woche, hauswirtschaftliche Hilfe nötig sein, sprich man benötigt Hilfe im Haushalt.
Nun kann man sich entscheiden, ob man von Freunden, Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden möchte oder ob man einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung die Pflege übernimmt. Entscheidet man sich für Freunde und Verwandte, so kann man Geldleistungen, auch Pflegegeld, bekommen. Allerdings bekommt man maximal 410 Euro. Nutz man aber einen Pflegedienst oder eine dementsprechende Einrichtung, übernimmt die Pflegeversicherung Sachleistungen bis zu einem Wert von monatlich 921 Euro. Jedoch kann der Pflegebedürftige auch eine Kombination aus beidem wählen, sprich aus Sachleistungen und Pflegegeld. Jedem Pflegebedürftigen, der Pflegeversicherung Stufe 2, bleibt selbst die Wahl, natürlich ist auch die Entscheidung von Freunden und Verwandten wichtig, ob sie die Pflege übernehmen möchten, ansonsten kann man nur auf einen professionellen Pflegedienst ausweichen. Es hat aber auch einige Vorteile. Der Pflegedienst weiß was er tut und man bekommt nur gut ausgebildete Pfleger und Pflegerinnen.

 

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Die Pflegeversicherung Stufe 2 kann man bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragen. Allerdings sollte man zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen. Dies hat folgende Vorteile. Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung kann es zu Unbezahlbarkeit von Gesundheits- und Pflegeleistungen kommen. Bei einer privaten Versicherung nicht. Den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gegenüber stehen hohe Kosten, die meist die Versicherungssumme überschreiten. Dies hat auch Stiftung Warentest im Jahre 2007 getestet. Bei der häuslichen Versorgung einer Pflegeperson in der Pflegeversicherung Stufe 2 wurde ein Betrag von 1950 Euro geschätzt, die gesetzliche Pflegeversicherung hat nur 921 Euro übernommen. Somit kommen in Laufe der Monate einiges an Kosten zu, die man bald nicht mehr bezahlen kann.
Gerade Personen in der Pflegestufe 2 die nicht auf die Hilfe von Freunden und Verwandten hoffen können, haben häufig ein finanzielles Problem bei der gesetzlichen Pflegeversicherung. Eine private Pflegeversicherung kann dieses Problem aus der Welt schaffen. Im Alter hat man nicht viel Geld zur Verfügung und das wenige Geld was man noch hat, will man sicherlich nicht nur für die eigene Pflege ausgeben. Schließt man schon frühzeitig eine Pflegezusatzversicherung ab, hat man die Chance mit einem geringen Beitrag die finanzielle Lücke auszugleichen.

 

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Pflegeversicherung Stufe 3


Leistungen aus der Pflegeversicherung Stufe 3 können nur erhalten werden, wenn ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht wird. Auf Grundlage dieses Antrages zur Pflegeversicherung Stufe 36 und den real vorhandenen Einschränkungen wird über den medizinischen Dienst der Krankenkassen, genannt MDK, eine Pflegestufe mittels Bescheid zuerkannt.

Pflegeversicherung Stufe 3 für Schwerstpflegebedürftige

In die Pflegeversicherung Stufe 3 werden Personen eingruppiert, die bei der eigenen Körperpflege, ihrer Ernährung aber auch der Mobilität Tag und Nacht Hilfe benötigen. Auch eine mehrfache Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung in der Woche wird dazu vorausgesetzt. Der dazu nötige Hilfebedarf für eine sogenannte Grundpflege sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung hat pro Tag mindestens 5 Stunden zu betragen. Auf die Grundpflege müssen dabei mindestens 4 Stunden entfallen.Ergänzend können auch sogenannte „ergänzende Leistungen zur häuslichen Pflege“ bestätigt werden. Zu diesen Leistungen gehören unter anderen eine Tages- oder Nachtpflege sowie eine mögliche Kurzzeitpflege. Auch eine Pflegevertretung wäre möglich, wenn die eigentliche Pflegeperson aus unterschiedlichen Gründen, wie Urlaub oder Krankheit ausfällt.
Pflegebedürftige der Pflegeversicherung Stufe 3 mit Demenz bedingten Störungen der eigenen Fähigkeiten oder geistigen Behinderungen haben die Möglichkeit zusätzliche finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen. Diese Mittel werden auch bei psychischen Erkrankungen für Betreuungsleistungen in einer Höhe bis 460 Euro im Jahr bereitgestellt. Diese Mittel können in Anspruch genommen werden, wenn mindestens die Voraussetzungen für die Pflegestufe I erfüllt werden und zum Hilfebedarf für die Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung ein ständiger Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung vorliegt, jedoch mindestens sechs Monate betragen muss.

 

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Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung Stufe 3

Der reine Pflegesatz bei Vorliegen einer Pflegeversicherung Stufe 3 beträgt 685 Euro. Dieser Wert für sich steht für eine Pflege in der häuslichen Umgebung ohne Hilfe durch einen professionellen Pflegedienst. Wird ein Pflegedienst in Anspruch genommen erhöht sich der Anspruch in Form von Sachleistungen auf insgesamt 1.510 Euro. Dieser Wert verringert sich jedoch wiederum um so viel Prozent, um die ein professioneller Pflegedienst nicht in Anspruch genommen wird. Soll bedeuten, wenn nur Teilleistungen vom Pflegedienst erbracht werden. Auch wenn in den nächsten Jahren diese Werte leicht steigen werden, kann man deutlich ablesen, dass man sich rechtzeitig informieren sollte, um eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
Besonders bei einer Pflegeversicherung Stufe 3 ist der Betroffene schwerstpflegebedürftig, und wohl am besten beraten, wenn er oder sein Betreuer eigenverantwortlich über finanzielle Zuwendungen entscheiden kann. Diese freie Entscheidung wird gerade bei einer Pflegezusatzversicherung gewährleistet. Sie dient den Lebensabend noch weiter zu vereinfachen und nicht zuletzt auch noch lebenswerter zu gestalten, und ist ergänzend zur Pflegeversicherung Stufe 3 zu verstehen.

 

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Vergleich private Pflegezusatzversicherung

Warum benötige ich eine private Pflegezusatzversicherung?

In Deutschland werden die Menschen immer älter, dies bringt jedoch nicht nur Vorteile mit sich. Das Risiko für Menschen im Alter pflegebedürftig zu werden steigt rasant an. Schätzungen zu Folge wird die Zahl der zu pflegenden Personen in Deutschland sich in den nächsten Jahren mehr als verdoppeln.
Seit dem 1. Januar 1995 muss jeder deutsche Arbeitnehmer, meist an seine Krankenkasse, einen gewissen Betrag als Pflegeversicherung abtreten. Pflegefälle erhalten dann bei späterem Bedarf entweder in Pflegegeld oder gewisse Sachleistungen. Diese Zahlungen reichen jedoch zumeist bei weitem nicht aus um die Kosten für die Pflege zu decken. Daher sollte jeder Arbeitnehmer darüber nachdenken für sich eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

 

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Lohnt es sich Angebote zu vergleichen?

Wer sich zum Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung entscheidet, der sieht sich oft einer Flut von Angeboten gegenüber. Wichtig ist neben dem Preis auch die Leistung, so dass es sich richtig lohnen kann die einzelnen Angebote genau unter die Lupe zu nehmen. Hierbei bieten wir Ihnen über unsere Plattform die Möglichkeit die Anbieter einer privaten Pflegezusatzversicherung zu vergleichen.
Grundsätzlich muss man zwei Arten der Pflegezusatzversicherung unterscheiden, das Pflegetagegeld und das Pflegekostengeld. Beim Pflegetagegeld wird je nach eingezahltem Betrag auch ein entsprechender Betrag pro Tag an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Beim Pflegekostengeld müssen die Kosten der Pflege aufgelistet und mit Hilfe von Rechnungen belegt werden. Daraufhin bezahlt die Versicherung die nötigsten Aufwendungen für die Pflege.
Je nach der Art der Versicherung und des Alters des Versicherten können die zu zahlenden Beiträge weit auseinander gehen und das bei der gleichen Leistung. So zahlen 55 jährige Männer für eine Pflegeversicherung je nach Anbieter zwischen 25 und 70 Euro pro Monat. Allein an diesem Beispiel kann man das enorme Sparpotenzial erkennen, welches sich durch den Vergleich privater Pflegezusatzversicherungen ausschöpfen lässt.

 

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Wo kann ich schnell und einfach private Pflegezusatzversicherungen vergleichen?

Private Pflegezusatzversicherungen zu vergleichen ist nicht schwer. Bei der Suche nach passenden Seiten zum Vergleich von privaten Pflegezusatzversicherungen findet allein die Suchmaschine über 500.000 Treffer. Das Internet bietet auf diesen Seiten eine Fülle von Informationen an. Auf speziellen Vergleichsportalen haben Besucher die Möglichkeit ihre persönlichen Bedürfnisse genau anzugeben und dann den besten Tarif für sich zu finden. Jedoch sollte der Benutzer beim Vergleich von privaten Pflegezusatzversicherungen achten, nicht auf den Seiten der Anbieter solcher Versicherungen zu landen, da diese natürlich mit mehr oder weniger der Wahrheit entsprechenden Aussagen versuchen Kunden anzulocken.

Jeder sollte sich es gründlich überlegen, bevor man eine private Pflegezusatzversicherungen ablehnt. Sie werden in der Zukunft immer wichtiger werden. Aus diesem Grund und der breiten Palette an Angeboten empfiehlt es sich private Pflegezusatzversicherungen zu vergleichen.

 

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Pflegeversicherung Stufe 1

Wer kommt in die Pflegeversicherung Pflegestufe 1?

Die Pflegestufe 1 bedeutet, dass ein Pflegeaufwand von mindestens 90 Minuten täglich aufgebracht werden muss. Dabei müssen mindestens zwei grundlegende Tätigkeiten (Waschen, Duschen, Zahnpflege usw.) von der zu pflegenden Person nicht mehr selbst auszuführen sein. Diese Aspekte reichen meist aus um in die Pflegestufe 1 eingestuft zu werden.

Was bekommt der Versicherte aus der Pflegeversicherung Stufe 1?

Die pflegenden Verwandten erhalten im Fall der Pflegeversicherung Pflegestufe 1 bei eigenständiger Betreuung ein Pflegegeld in Höhe von 225 Euro oder 440 Euro als Sachleistungen (z.B. ambulanter Dienst) ausbezahlt. Zu beachten ist dabei auch, dass die pflegende Person lediglich 30 Stunden pro Woche arbeiten darf, da der Aufwand sonst zu groß werden würde. Sollte jedoch eine häusliche Pflege aus diversen Gründen nicht möglich sein, so muss die zu pflegende Person in ein Pflegeheim ziehen. Bei einer stationären Pflege im Pflegeheim werden  1023 Euro pro Monat an den Pflegebedrüftigen überwiesen. Die Kosten für eine solche Betreuung übersteigen jedoch meist die 1023 Euro bei einer Pflegeversicherung Pflegestufe 1 bei weitem, sodass Verwandte den Restbetrag aufbringen müssen. Dies kann man jedoch durch eine Pflegezusatzversicherung verhindern.

Welche Pflegezusatzversicherungen gibt es?

Es gibt zwei Modelle einer Pflegezusatzversicherung, welche im Pflegefall Stufe 1 greifen. Zunächst gibt es die Pflegekostenversicherung. Bei dieser erfährt die betroffene Person eine Aufstockung der gesetzlich geregelten Pflegeleistungen. Die Kosten für den Pflegeaufwand müssen durch Rechnung glaubhaft belegt werden, aber dann zahlt die Versicherung die entsprechenden Kosten. Vorteil hierbei ist die zuverlässige Absicherung, da sie Kostenunabhängig ist. Das bedeutet, dass die Versicherung auch bezahlt, wenn die Kosten für die Pflege sich im Laufe der Zeit steigern würden. Nachteilig bei dieser Art der Versicherung ist die finanzielle Ungleichheit bei der Bezahlung der Kosten für häusliche und stationäre Pflege. Bei der häuslichen Pflege werden die Leistungen der Familienmitglieder nur in geringem Umfang honoriert.
Daneben gibt es aber auch noch das zweiter Modell, das auch für Pflegefälle der Pflegestufe 1 greift, die sogenannte Pflegetagegeldversicherung. Wie der Name schon sagt wird bei dieser Pflegeversicherung ein gewisser Tagessatz an den zu pflegenden bezahlt, der damit seine Angehörigen bezahlen oder für betreutes Wohnen aufkommen kann. Dieser Tagessatz wird zu Vertragsbeginn festgelegt und bedingt natürlich auch den zu zahlenden monatlichen Beitrag. Der Vorteil ist, dass der festgelegte Betrag auch für jeden Tag ausbezahlt wird, egal welche Kosten für die Betreuung des Pflegebedürftigen anfallen. Jedoch sind eventuelle Kostensteigerungen nicht in der Versicherung vorgesehen, sodass der Betrag bei verändertem Geldbedarf auch nicht erhöht wird.

 

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Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?

Aufgrund der immer höheren Lebenserwartung steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland stark an. Um für eine sichere und gute Betreuung auch im Alter zu sorgen, empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Aus diesem Grund sollte es sich jeder gut überlegen eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

 

 

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Pflegeversicherung

Keine Seltenheit

Ständig steigende Zahlen belegen, immer mehr Menschen müssen ambulant oder stationär gepflegt werden. Doch was kostet eine solche professionelle Pflege? Wieviel davon übernimmt die gesetzliche Pflegversicherung? Vereinfacht kann man sagen das der Staat ca. die Hälfte der Kosten übernimmt. Wenn also eine Pflegeplatz im Heim rund 3.000,-€ kostet übernimmt der Staat bei Pflegestufe 3 1.470,-€.
Das restliche Kapital müssen Sie oder Ihre Kinder selbst aufbringen. Sollte dies Ihnen nicht möglich sein hilft hier nur noch eine private Pflegeversicherung welche die anfallenden Kosten abdeckt.

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Pflegezusatz Vergleich

Die Pflegezusatz dient als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Wer im Ernstfall nicht seinen Lebensstandard drastisch reduzieren will, sollte schon heute über eine private Pflegezusatz nachdenken.  

 

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In welcher Höhe sollte eine Pflegezusatz abgeschlossen werden? 

Dies hängt von der Art der Pflege und der jeweiligen Pflegestufe ab. Jemand der in Pflegestufe I ist und zuhause gepflegt wird braucht natürlich weniger als jemand in Pflegestufe III bei vollstationärer Pflege. Daher sollte auch die private Pflegezusatz sowie die gesetzliche Pflegeversicherung von Pflegestufe zu Pflegestufe steigen.

 

Die gängigsten Varianten

Pflegestufe I = 500,-€  zusätzlich über eine private Pflegezusatz

Pflegestufe II = 1000,-€  zusätzlich über eine private Pflegezusatz

Pflegestufe III = 1500,-€  zusätzlich über eine private Pflegezusatz

 

Kostenbeispiel bei stationärer Pflege   


 Kosten für eine stationäre Pflege
  3.000,-€
 gesetzliche Pflegeversicherung    1.510,-€
 Eigenanteil    1.490,-€

 

 

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Arten der Pflegezusatz

  • Pflegetagegeldversicherung
    Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen fest vereinbarten Tagessatz aus, welcher sich nach der jeweiligen Pflegestufe richtet. Zum Beispiel Pflegestufe I = 15,-€ pro Tag, Pflegestufe II = 30,-€ pro Tag und Pflegestufe III = 50,-€ pro Tag. Die Höhe des jeweiligen Tagessatzes können Sie selber festlegen.

 

  • Pflegerentenversicherung
    Die Pflegerentenversicherung ist eine Kombination aus Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit und einem Sparvertrag. Diese Variante ist auf Grund des hohen Beitrages wenn überhaupt lediglich für jüngere Personen interessant.

 

Pflegereform der gesetzlichen Pflegeversicherung

 

Die neue Pflegereform wurde am 1. Juli 2008 von der damaligen Regierungskoalition beschlossen. Jedoch bleiben bei den Neuerungen der gesetzlichen Pflegeversicherung einige Fragen offen! Unter anderem, die geringe Berücksichtigung der Einstufung von Demenzkranken in die Pflegestufe sowie die zukünftige Finanzierung der einzelnen Pflegestufen.

 

Verbesserungen gab es hingegen allgemein bei den Leistungen im Pflegefall. Die Pauschalen für die Versorgung durch z.B. Angehörige und Pflegedienste werden bis 2012 stufenweise angehoben und ab 2014 dynamisiert. Durch die Dymnamisierung werden die pauschalen automatisch durch einen bestimmten Prozentsatz angehoben. Dieser ist allerdings durch die Bundesregieung noch nicht bestimmt.

Eine weitere Verbesserung ist die Verkürzung der Wartezeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie betrug vor dem 01. Juli 2008 noch fünf Jahre und wurde dann auf 2 Jahre verkürzt.

Leistungsübersicht der gesetzlichen Pflegeversicherung

Häusliche Pflege

                                 2008                  2010               2012   
Stufe I                 420 EUR           440 EUR        450 EUR
Stufe II                980 EUR        1.040 EUR     1.110 EUR
Stufe III            1.470 EUR        1.510 EUR     1.550 EUR
Stufe IV           1.918 EUR        1.918 EUR     1.918 EUR

 

Laienpflege

                                 2008                  2010              2012   
Stufe I                 215 EUR          225 EUR        235 EUR  
Stufe II                420 EUR          430 EUR        440 EUR
Stufe III               675 EUR          685 EUR        700 EUR

 

Teilstationäre Pflege

                               2008                   2010               2012   
Stufe I               420 EUR           440 EUR         450 EUR
Stufe II              980 EUR        1.040 EUR      1.100 EUR
Stufe III          1.470 EUR        1.510 EUR      1.550 EUR

 

Vollstationäre Pflege

                               2008                    2010                  2012   
Stufe I            1.023 EUR         1.023 EUR       1.023 EUR
Stufe II           1.279 EUR         1.279 EUR       1.279 EUR
Stufe III          1.470 EUR         1.510 EUR       1.550 EUR
Stufe IV         1.750 EUR          1.825 EUR      1.918 EUR

 

 

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Pflegerenten - Versicherung

Pflegebedürftigkeit = finanzielle Belastung

Immer mehr Menschen sind in Deutschland auf die Hilfe anderer angewiesen. Wer nicht das Glück hat von seinen Angehörigen gepflegt zu werden, sollte über eine private Pflegerente oder eine Pflegetagegeldversicherung nachdenken. Denn wenn der Ernstfall eintritt werden Sie schnell feststellen das die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung kaum ausreichen. So kostet zum Beispiel ein Pflegeheimplatz zwischen 3.000 € und 5.000 € monatlich. Die Leistungen vom Staat betragen im besten Falle 1.510 €. Um diese Lücke zu schließen bieten die Gesellschaften verschiedenste Produktlösungen an.

1. Pflegerenten Risikoversicherung

Pflegerenten gehören zu den Bereich der Lebensversicherungen, hier bleibt der zu zahlende Beitrag fest und garantiert.

 

mehr zu Thema      Pflegerenten-Versicherung

2. Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ist das Gegenstück zur Pflegerentenversicherung, hier ist der Anfangsbeitrag deutlich geringer. Da die Pflegetagegeldversicherung zum Bereich der Krankenversicherungen gehört, können hier die Beiträge vom Versicherer bei Bedarf angepasst werden.

 

mehr zu Thema       Pflegetagegeldversicherung

 

 

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Pflegezusatzversicherung Vergleich

Nutzen der Pflegezusatzversicherung

Die Pflegezusatzversicherung dient als Ergänzung zu der staatlichen Pflegeversicherung. Wer im Falle der Pflegebedürftigkeit eine vernünftige Absicherung wünscht, sollte schon heute über eine private Pflegezusatzversicherung nachdenken.

 

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Höhe der Versorgungslücke

Je nach Art der Pflege (Pflege durch Angehörige / ambulanter Dienst / stationär) entstehen unterschiedliche Kosten. Die größte finanzielle Belastung ist natürlich die stationäre Pflege. Hier kann je nach Pflegestufe und Kosten des Pflegeplatzes ein Eigenanteil von 1.000,-€ bis 3.000,-€ entstehen.  

 

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Kostenbeispiele Pflegezusatzversicherung für eine stationäre Pflege   


 Kosten für eine stationäre Pflege
  3.000,-€
 gesetzliche Pflegeversicherung    1.510,-€
 Eigenanteil    1.490,-€

 

Wer also im Ernstfall nicht Haus und Hof verkaufen oder seinen Kindern auf der Tasche liegen will, sollte über eine Pflegezusatzversicherung nachdenken.

 

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Varianten der Pflegezusatzversicherung

Um die finanzielle Lücke zu schließen bieten die Gesellschaften verschiedenste Produkte an. Die wohl gängigste Variante ist die kostengünstige Pflegetagegeldversicherung. Sie stellt einen reinen Risikotarif für den Fall der Pflegebedürftigkeit dar. Hier entscheiden Sie selbst wie hoch das jeweilige Tagegeld in welcher Stufe sein soll.

Eine weitere Variante ist die Pflegerentenversicherung eine Kombination aus Lebensversicherung + Pflegeversicherung. Hier entsteht während der Vertragslaufzeit ein Rückkaufswert, welcher bei Kündigung zur Auszahlung kommt. 

 

Pflegetagegeldversicherung

Wer braucht eine Pflegetagegeldversicherung?

Die Pflegetagegeldversicherung ist für all diejenigen interessant, welche die Lücke zwischen der gesetzlichen Absicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten schließen möchten. Aktuell beträgt die maximale Leistung der staatlichen Pflegeversicherung 1.510,-€ im Monat, dem gegenüber stehen die Kosten für zum Beispiel ein Pflegeheim mit mindestens 3.000,-€. Wer also im Ernstfall sich gut versorgt wissen will, sollte  eine Pflegetagegeldversicherung abschließen.

Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, Pflegetagegeldversicherung

Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung

Pflegestufe

Pflegegeld

Sachleistungen

Stationär

I
225,- Euro
440,- Euro
1.023,- Euro
II
430,- Euro
1.040,- Euro
1.279,- Euro
III
685,- Euro
1.510,- Euro
1.510,- Euro
Härtefall

1.918,- Euro
1.825,- Euro

 

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Eigenschaften der Pflegetagegeldversicherung

Das Pflegetagegeld stellt im Vergleich zur Pflegerentenversicherung einen reinen Risikotarif dar. (kein Sparanteil) Sie vereinbaren ein festes Pflegetagegeld welches bei Nachweis der Pflegebedürftigkeit ausgezahlt wird. (z.B. 40,-€ pro Tag = 1200,-€ pro Monat) Die meisten Anbieter einer Pflegetagegeldversicherung richten sich hier nach den gesetzlichen Pflegestufen. So bekommt jemand dem nach Prüfung durch den ambulanten Dienst die Pflegestufe I anerkannt wird auch das vereinbarte Pflegetagegeld aus seiner privaten Pflegetagegeldversicherung.


Unsere Empfehlungen / Pflegetagegeldversicherung

Gesellschaft Allianz Düsseldorfer AXA DKV
Tarif PZT Best PT Flex 1,2,3 PET

Ambulant / Stationär Ambulant / Stationär Ambulant / Stationär Ambulant / Stationär
Leistung in Pflegestufe I 30%  /  100% frei wählbar* frei wählbar* 25%   /  100%
Leistung in Pflegestufe II 60%  /  100% frei wählbar* frei wählbar* 50%  /   100%
Leistung in Pflegestufe III 100%  /  100% frei wählbar* frei wählbar* 75%  /   100%
Leistung bei häuslicher Pflege
ja ja
ja
ja
Leistung bei Pflege durch Laien
ja ja
ja
ja
Beitragsfreistellung bei erreichen einer versicherten Pflegestufe
ja (ab Pflegestufe III) ja (ab Pflegestufe I)
ja (ab Pflegestufe I) nein
Wartezeit nein nein nein nein
Höchsteintrittsalter 69 nein 75
nein
Demenzleistung ja ja ja nein

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*Kein Unterschied in der Leistung zwischen ambulant und stationär, hier wird immer derselbe Tagessatz gezahlt, im Vergleich zu den anderen Gesellschaften welche bei stationärer Pflege bereits ab Pflegestufe 1 = 100% bezahlen.

 

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Sie entscheiden über:

  • die Höhe des Pflegetagegeldes pro Tag  (Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung mit einem Tagessatz von 5,-€ bis 100,-€ möglich) Hier verhält es sich so, dass die meisten Anbieter den vollen Satz des Tagegeldes in Pflegestufe III zahlen. Die Pflegestufen II und I werden je nach Gesellschaften unterschiedlich berücksichtigt. (z.B. Pflegestufe II = 50% und Pflegestufe I = 25% des vereinbarten Tagessatzes) Es gibt allerdings auch Gesellschaften am Markt wo Sie den Tagessatz für jede einzelne Pflegestufe individuell festlegen können.
  • ab welcher Pflegestufe die Leistung erbracht werden soll (Pflegestufe I, II oder III)

Worauf sollten Sie bei einer Pflegetagegeldversicherung achten!

Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie auf folgende Merkmale genau achten.

  • Wie hoch ist das Pflegetagegeld in den einzelnen Pflegestufen?
  • Wird die Leistung auch erbracht, wenn man keine professionelle Pflege, in Anspruch nimmt?
  • Zahlt die Pflegetagegeldversicherung immer denselben Satz, egal ob Pflege zu Hause oder im Pflegeheim?
  • Verzichtet die Gesellschaft auf Wartezeiten?
  • Wird auch bei erhöhtem Betreuungsbedarf geleistet obwohl keine Pflegestufe besteht? (z.B. Demenz)

 

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Günstige Pflegetagegeldversicherung

Was bieten günstige Pflegetagegeldversicherung?

Wie auch in anderen Versicherungsbereichen gibt es auch bei der Pflegetagegeldversicherung mehrere Anbieter. Die Unterschiede liegen wie oft im Preis und den dazugehörigen Leistungen.

Worauf Sie achten sollten:

  • Ab welcher Pflegestufe wird geleistet ab 1, 2 oder gar erst bei Pflegestufe 3?
  • Wie hoch ist die Leistung in den jeweiligen Pflegestufen?
  • Ist das Pflegetagegeld an bestimmte Voraussetzungen gebunden? (Leistung nur bei stationärer Pflege)
  • Wird die Pflegetagegeldversicherung bei Pflegedürtigkeit beitragsfrei weitergeführt?

 

Auf unseren weiteren Seiten können Sie sich unverbindlich zum Thema Pflegetagegeld informieren. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder ein spezielles Angebot wünschen sind wir Ihnen gerne behilflich.

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