Elektronikversicherung

Warum eine Elektronik-Versicherung?

Elektrische und elektronische Anlagen erhalten immer mehr Schlüsselfunktionen in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben. Die Praxis beweist, daß Schäden auch bei ausgereifter Technik, fachmännischer Bedienung und exakter Wartung nicht zu vermeiden sind.
Mit der Elektronik-Versicherung werden die vielfä ltigen Schadenmöglichkeiten für Sie zu einer kalkulierbaren Größe.

 

Was wird versichert?

Grundsätzlich können sämtliche technische Einrichtungen, die der Erzeugung, der Umwandlung, dem Transport oder der Speicherung von Informationen dienen, versichert werden.
Beispielsweise: technische Büroeinrichtungen wie Computer, Fernsprechanlagen, Telefax, Kopierer oder elektromedizinische Geräte, Meß- und Prüfgeräte.


Welche Schäden und Gefahren sind versichert?

Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis und Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
Insbesondere wird Entschädigung geleistet bei Beschädigung oder Zerstörung durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluß, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Sabotage, höhere Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.

 

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Was wird im Schadenfall ersetzt?

Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme und abzüglich der Selbstbeteiligung, übernimmt Ihre Elektronik-Versicherung. Nicht versichert sind Wartungskosten.


Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme berechnet sich aus dem Neuwert der Anlage (Listenpreis) zuzüglich Bezugskosten
einschl. Montage.


Welche Bedingungen gelten?

Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Elektronik- Versicherung (ABE) sowie die Besonderen Bestimmungen zur Elektronikversicherung.


Was ist sonst noch wichtig?

Spezialversicherungen für Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser sind nicht erforderlich. Es gelten auch Glimm-, Seng- und Schmorschäden mitversichert, die nach den Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
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