Gesetzliche Leistungen bei Dienstunfähigkeit

Beamte sind bei Dienstunfähigkeit über ihr eigenes Versorgungsgesetz abgesichert. Allerdings erhält ein Beamter die Leistungsansprüche erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren.

 

Beamte auf Probe sowie auf Widerruf haben somit keinen Leistungsanspruch.

Sie werden bei Dienstunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert nachdem sie entlassen wurden und erhalten dann Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung die für alle versicherten gelten.

In solchen Fällen tut sich eine enorme Lücke auf, die der Beamte bei Berufsbeginn durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung privat absichern kann.

 

Anders bei dem Beamten auf Lebenszeit!

Dieser erhält bei Dienstunfähigkeit Leistungen durch den Dienstherrn. Man spricht dann von einem Mindestruhegehalt, welches deutlich höher ist als die Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Fazit: Zu empfehlen ist ein exakt abgestimmter privater Versicherungsschutz, der zu Beginn eine höhere Rente absichert und sich dann dem Bedarf anpasst.

 

Anfrage Dienstunfähigkeitsversicherung
 

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