Münchener Verein Gesundheitsfragen

folgende Gesundheitsfragen werden beim Münchener Verein gestellt:
| 1. |
Bei mir und der zu versichernden Person besteht keine Pflegebedürftigkeit und es wurde niemals ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt. |
| 2. |
Mir ist bekannt, dass kein Leitungsanspruch aus den Tarifen 421-423, 421B, 425, 426-428, gegeben ist, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist bzw. jemals vor Antragstellung diagnostiziert wurde: Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz), Hirntumor, Parkinson-Krankheit, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Schlaganfall, Chorea Huntington, Kreutzfeld-Jacob, HIV-Infektion, Bösartiger Tumor (Diagnosestellung in den letzten 3 Jahren - außer Hautkrebs) Niereninsuffizienz, insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Leberzirrhose, Osteoporose, Arteriosklerose.
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| 3. |
Ich bestätige, dass der Tagessatz der für die zu versichernden Personen beantragten Pflegetagegeldversicherung gemeinsam mit sonstigen ergänzenden Pflegetagegeldversicherungen 20 EUR für Pflegestufe I, 40 EUR für Pflegestufe II und 80 EUR für Pflegestufe II nicht übersteigen darf und dass für die zu versichernden Personen eine deutsche gesetzliche bzw. private Pflegepflichtversicherung besteht. Sollten Sie höhere Tagessätze versichern wollen, geht dies natürlich auch beim Münchener Verein, allerdings wird dann ein ärztlicher Bericht angefordert.
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