Blog Dienstunfähigkeitsklausel

Die Dienstunfähigkeitsklausel

Achten Sie bei Abschluss auf Absicherung der Dienstunfähigkeit unbedingt auf die echte Dienstunfähigkeitsklausel. Der gravierende Unterschied zu der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt darin, dass bei Beamten die Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn bestimmt wird. Hat der Beamte eine Absicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel, ist es möglich, dass er für dienstunfähig erklärt wird, die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit allerdings nicht erfüllt und der BU Versicherer die Leistung nicht erbringt. Somit ist es zwingend notwendig, die Absicherung mit der Dienstunfähigkeitsklausel zu wählen, damit die Voraussetzung für eine Dienstunfähigkeit auch erfüllt wird und der Versicherer die Leistungen erbringt.

 

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